Nutzungsbedingungen
Regeln für Kundinnen, Kunden, Mechanikerinnen und Mechaniker auf Autofixs.
Stand: 2. August 2026
Wichtiger Hinweis
Diese Bedingungen bilden die aktuelle Produkt- und Vertragslogik des Autofixs-MVP ab. Die technische Version kritischer Zustimmungen wird zusammen mit Zeitpunkt und Auftragsbezug dokumentiert. Eine abschliessende Prüfung durch eine Schweizer Rechtsfachperson steht noch aus.
TODO LEGAL REVIEW (Switzerland)
1. Rolle von Autofixs
Autofixs ist im MVP eine digitale Vermittlungsplattform für Autoreparaturen und fahrzeugbezogene Hilfeleistungen. Autofixs ist grundsätzlich nicht selbst Leistungserbringer der Reparatur.
Der Vertrag über Diagnose, Reparatur oder andere Arbeiten kommt zwischen Kunde und Mechaniker zustande, nicht mit Autofixs. Autofixs dokumentiert den Ablauf digital und unterstützt bei Auswahl, Kommunikation, Statusführung und Problemfällen.
Autofixs ist kein Notruf-, Polizei-, Sanitäts-, Abschlepp- oder Pannendienst und garantiert keine bestimmte Reaktions- oder Ankunftszeit.
Sicherheit bei Panne oder Unfall
Bei Verletzten, Feuer, auslaufenden Flüssigkeiten, ungesicherter Verkehrsgefahr oder einem Unfall mit erforderlicher Polizeimeldung müssen zuerst die zuständigen Notfallstellen kontaktiert und die gesetzlichen Sicherungsmassnahmen getroffen werden. Eine Anfrage auf Autofixs ersetzt diese Schritte nicht.
Für Pannen- und Unfallanfragen bestätigt der Kunde vor dem Absenden, dass kein akuter medizinischer Notfall besteht und das Fahrzeug soweit möglich sicher abgestellt ist. Diese Bestätigung ist eine Sicherheitsabfrage, keine Beurteilung des konkreten Gefahrenorts durch Autofixs.
2. Registrierung und Konten
Für die Nutzung zentraler Funktionen ist ein persönliches Konto mit bestätigter E-Mail-Adresse erforderlich. Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Angaben richtig, aktuell und vollständig halten.
Mechanikerprofile dürfen nur erstellt werden, wenn die angebenden Personen die angebotenen Leistungen tatsächlich erbringen dürfen und ihre Angaben zu Qualifikation, Verfügbarkeit und Preisen wahrheitsgemäss sind.
Vor dem ersten Angebot müssen Mechaniker eine private Rechnungsidentität mit vollständigem Namen, Zustelladresse, Rechnungs-E-Mail und Telefonnummer hinterlegen. Unternehmen geben zusätzlich ihre korrekte Geschäftsbezeichnung an. Diese Angaben müssen aktuell bleiben und dürfen von Autofixs zur Identitäts-, Sicherheits-, Provisions- und Rechnungsprüfung verwendet werden.
Wer als Mechaniker verbindliche Angebote abgibt, muss volljährig und handlungsfähig sein oder wirksam für eine entsprechend berechtigte Person beziehungsweise Organisation handeln. Kundinnen und Kunden müssen ebenfalls handlungsfähig sein oder mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung handeln.
Wer Portfolio-Medien, Zertifikate, Fotos oder andere Nachweise hochlädt, bestätigt damit, dass diese Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
3. Dokumentierter Auftragsablauf
Autofixs bildet den Auftragsablauf digital ab. Dazu gehören insbesondere: Anfrage erstellen, Angebot senden, Angebot auswählen, finale Mechaniker-Bestätigung, Terminfixierung, Abschlussbestätigung, Problemmeldung und Bewertung.
Ein Auftrag gilt im System nicht allein deshalb als erledigt, weil ein Mechaniker dies behauptet. Die Kundenseite hat bei der Abschlussbestätigung besonderes Gewicht. Widersprüche können in einen Prüf- oder Streitfall überführt werden.
Der technische Ablauf ist: Anfrage veröffentlichen, Angebot prüfen, Angebot verbindlich auswählen, finale Mechaniker-Bestätigung, Termin durchführen und Abschlussstatus melden. Vor Angebotsauswahl und finaler Bestätigung werden die wesentlichen Angaben nochmals zusammengefasst und müssen ausdrücklich bestätigt werden.
Die Auswahl des Kunden reserviert das gewählte Angebot und fordert die finale Mechaniker-Bestätigung an. Der konkrete Reparaturauftrag und Termin werden erst mit dieser finalen Bestätigung beiderseitig dokumentiert. Autofixs speichert hierfür einen Angebots-Snapshot, Zeitpunkt, handelndes Konto und Regelversion.
Wenn ein Fahrzeug an eine Werkstatt übergeben oder vom Mechaniker abgeholt wird, kann Autofixs zusätzlich Fahrzeugübernahme und Rückgabe digital dokumentieren, etwa mit Kilometerstand, Schlüsselanzahl, Zustandsnotizen und Fotos.
Bei aktivierter Plattformzahlung werden direkte Kontaktdaten erst nach finaler Auftragsbestätigung und bestätigter Zahlung freigegeben. Bei bereits bestehenden Aufträgen im Direktzahlungsmodus erfolgt die Freigabe nach der finalen Auftragsbestätigung. Davor bleibt die Kommunikation im Autofixs-Chat, damit Angebot, Auswahl und Vertragsbildung nachvollziehbar bleiben.
Vor diesem Zeitpunkt dürfen Telefonnummern, E-Mail-Adressen, externe Links, Social-Media-Kontakte oder vergleichbare Kontaktwege weder in Anfrage, Angebot, Profil, Portfolio-Text noch Chat veröffentlicht oder verschleiert übermittelt werden. Dies verhindert keine spätere direkte Kommunikation, sondern schützt die dokumentierte Vertragsbildung und die korrekte Zahlungszuordnung.
Kurz vor dem Termin kann der Kunde die Ankunft direkt bestätigen oder dem ausgewählten Mechaniker einen einmaligen Startcode nennen. Der Startnachweis dokumentiert nur Ankunft beziehungsweise Arbeitsbeginn. Er bestätigt weder eine mängelfreie Erledigung noch den endgültigen Rechnungsbetrag.
4. Zahlung und Zahlungsdienst
Autofixs kann für neue Aufträge eine einmalige Plattformzahlung über einen externen, regulierten Zahlungsdienst bereitstellen. Der Kunde bezahlt dabei den im Angebot ausgewiesenen Fix- oder Höchstbetrag im Checkout des Zahlungsdienstes. Autofixs speichert keine vollständigen Kartenangaben.
Die Plattformzahlung ist kein Bankkonto und kein rechtliches Escrow-Versprechen von Autofixs. Der Zahlungsdienst nimmt die Zahlung technisch entgegen. Die Auszahlung an den Mechaniker wird nach den dokumentierten Plattformregeln freigegeben. Bestehende Aufträge ohne Plattformzahlungsdatensatz bleiben im klar gekennzeichneten Direktzahlungsmodus zwischen Kunde und Mechaniker.
Der Mechaniker weist Arbeits- und Materialanteil getrennt aus. Bei einem Höchstbetrag wird dieser grundsätzlich einmalig gesichert. Ist der bestätigte Endbetrag tiefer, wird die nicht benötigte Differenz über den Zahlungsdienst zurückerstattet. Ein höherer Betrag darf nicht ohne vorherige, dokumentierte Zustimmung des Kunden belastet werden.
Zusatzarbeiten müssen vor ihrer Ausführung als Preisänderung im Auftrag beschrieben und vom Kunden bestätigt werden. Liegt der neue Gesamtbetrag innerhalb des bereits gesicherten Höchstbetrags, ist keine zweite Zahlung erforderlich. Eine Erhöhung über den Höchstbetrag braucht eine neue ausdrückliche Freigabe und eine gesonderte technische Zahlungsbestätigung.
Der Mechaniker erhält keine Auszahlung, solange die Zahlung nicht bestätigt, ein Problemfall offen, eine Preisänderung unbeantwortet oder bei Fahrzeugverwahrung die Rückgabe nicht dokumentiert ist. Nach bestätigtem Abschluss oder Ablauf der transparent angekündigten 48-Stunden-Frist ohne Kundeneinwand kann die Auszahlung abzüglich Plattformgebühr freigegeben werden.
Bei einem Problem, einer Rückbuchung oder einem begründeten Widerspruch wird die Auszahlung beziehungsweise weitere Abrechnung blockiert und der Fall geprüft. Rückerstattungen richten sich nach dokumentiertem Leistungsumfang, Providerstatus und dem Ergebnis der Prüfung. Gesetzliche Ansprüche der Parteien bleiben vorbehalten.
Mechaniker müssen für Plattformauszahlungen ein eigenes Konto beim Zahlungsdienst vollständig einrichten und dessen Identitäts- sowie Auszahlungsprüfung bestehen. Sie bleiben für Quittungen, Steuern und allfällige Mehrwertsteuerangaben verantwortlich.
TODO LEGAL REVIEW (Switzerland)
5. Fahrzeugübergabe, Werkstattannahme und Rückgabe
Wenn ein Fahrzeug beim Mechaniker bleibt oder vom Mechaniker abgeholt wird, sollten Kunde und Mechaniker die Übergabe und spätere Rückgabe möglichst vollständig dokumentieren.
Bei Fahrzeug-Abholung oder Rückgabe kann Autofixs dafür einen strengeren Übergabeprozess mit Zustandsangaben, Kilometerstand, Schlüsselanzahl und optionalen Fotos bereitstellen. Dieser Prozess dient der Nachvollziehbarkeit und Missbrauchsreduktion.
Autofixs wird dadurch jedoch nicht automatisch zum Verwahrer, Versicherer oder Halter des Fahrzeugs. Die tatsächliche Obhut, Sorgfalt und Rückgabe bleiben Sache der beteiligten Vertragsparteien.
Ein Autofixs-Verifizierungsstatus ersetzt weder Führerausweis, Fahrzeugausweis, Betriebshaftpflicht, Garagistenversicherung noch eine für den Einzelfall erforderliche Bewilligung. Vor einer Abholung sollen Kundinnen und Kunden Identität, Kennzeichen des Abholfahrzeugs und den dokumentierten Übergabeumfang prüfen.
Sicherheitsrelevante Arbeiten sind nur mit einer passenden Autofixs-ID-Stufe freigeschaltet. Werkstattverwahrung oder Fahrzeug-Abholung erfordern die Stufe Custody mit geprüften Werkstatt-, Führerausweis- und Versicherungsnachweisen. Diese Plattformprüfung ist keine Deckungszusage eines Versicherers und keine behördliche Bewilligung.
TODO LEGAL REVIEW (Switzerland)
6. Vermittlungsprovision für Mechaniker
Für erfolgreich vermittelte und dokumentierte Aufträge fällt zulasten des Mechanikers eine Plattform- und Vermittlungsgebühr von 10% des bestätigten Auftragswerts an.
Eine Provision wird grundsätzlich dann verrechenbar, wenn der Kunde die Erledigung bestätigt oder wenn der Auftrag nach Terminablauf und Ablauf der vorgesehenen Frist von 48 Stunden ohne Einwand automatisch abgeschlossen wird.
Auch eine vereinbarte und durchgeführte Anfahrt, Diagnose, Teilleistung oder Materialbereitstellung kann provisionsrelevant sein, wenn sie Teil des über Autofixs vermittelten Auftrags war. Massgeblich ist der nachvollziehbar dokumentierte Wert der tatsächlich vereinbarten Leistung. Das ausgewählte Angebot bildet hierfür die Ausgangsbasis; begründete Abweichungen werden fair geprüft.
Wird ein Problem, Dispute oder relevanter Widerspruch gemeldet, darf die Provision nicht automatisch verrechnet werden. In solchen Fällen kann Autofixs die Provision zurückstellen, prüfen, reduzieren oder erlassen.
Bei Plattformzahlungen wird die Gebühr vor der Auszahlung an den Mechaniker abgezogen und im Zahlungsledger dokumentiert. Für ältere Direktzahlungs-Aufträge kann Autofixs nach interner Freigabe eine Provisionsrechnung erstellen. Für denselben Auftrag werden nicht beide Verfahren angewendet.
7. Problemfälle, No-Show und Abbruch
Kunde und Mechaniker können Problemfälle, No-Show, nicht lösbare Fälle oder Terminverschiebungen im System melden. Solche Meldungen müssen nach bestem Wissen richtig und nachvollziehbar sein.
Autofixs kann bei Widersprüchen den Fall in eine interne Prüfung überführen, zusätzliche Angaben anfordern und den Provisionsstatus bis zur Klärung blockieren.
Nach Prüfung der verfügbaren Angaben kann Autofixs den Auftrag als durchgeführt dokumentieren und die Provision freigeben oder einen nicht erfolgreichen Auftrag ohne Provision schliessen. Eine intern bestätigte Mechaniker-Verantwortung kann zusätzlich in den nicht öffentlichen Sicherheits- und Risikowerten berücksichtigt werden. Die interne Plattformentscheidung ersetzt keine Entscheidung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde.
Vor der finalen Mechanikerbestätigung kann ein Auftrag mit dokumentiertem Grund beendet werden. Nach der finalen Bestätigung ist eine Absage zunächst eine Anfrage und wird erst mit Gegenbestätigung als beidseitige Absage geschlossen. Wird sie abgelehnt oder zurückgezogen, bleibt der Termin dokumentiert. Nach bestätigtem Arbeitsbeginn ist statt einer einfachen Absage eine Abschluss-, No-Show- oder Problemmeldung erforderlich.
Nach dem ursprünglich vereinbarten Termin kann der Kunde bei einem beidseitig abgesagten Auftrag nochmals gefragt werden, ob Anfahrt, Diagnose, Arbeit oder Zahlung dennoch stattfanden. Bestätigt der Kunde dies, wird der Fall mit Betrag und Zeitstempel wieder als durchgeführter Auftrag dokumentiert und intern geprüft. So kann keine Partei einen tatsächlich ausgeführten Auftrag allein durch eine Statusmeldung aus dem Verlauf entfernen.
Ist eine Fahrzeugübernahme beidseitig bestätigt und die Rückgabe noch offen, kann der Fall nicht durch eine einfache Stornierung geschlossen werden. Eine Abweichung wird als Problemfall behandelt, bis Fahrzeugrückgabe und Status nachvollziehbar geklärt sind.
Eine Terminverschiebung ist zunächst ein Vorschlag. Sie ersetzt den bisherigen Termin erst, wenn die andere Vertragspartei den neuen Zeitpunkt bestätigt. Wird der Vorschlag abgelehnt oder zurückgezogen, bleibt der bisherige bestätigte Termin bestehen.
8. Moderation, Verifizierung und Plattformschutz
Autofixs kann Mechanikerprofile, Nachweise, Anfragen, Portfolio-Inhalte, Partnerzugänge und andere Aktivitäten intern prüfen, freigeben, zurückstellen, ausblenden oder ablehnen, wenn Sicherheits-, Qualitäts- oder Missbrauchsgründe vorliegen.
Ein Verifizierungsstatus ist ein Plattformsignal, keine Garantie für eine bestimmte gesetzliche Bewilligung, Versicherung oder Reparaturqualität im Einzelfall.
Technische Auffälligkeiten wie wiederholt falsche Startcodes, widersprüchliche Abschlussangaben oder ungewöhnliche Preisänderungen können einen internen Prüfhinweis auslösen. Ein solcher Hinweis ist noch kein Missbrauchsnachweis. Eine belastende Einstufung erfolgt erst nach einer nachvollziehbaren Admin-Prüfung und wird protokolliert.
Autofixs kann zum Schutz des Marktplatzes angemessene Mengenlimits für Anfragen, Angebote und Nachrichten anwenden. Automatisierter Spam, Mehrfachkonten zur Umgehung offener Rechnungen und das Verschleiern einer bereits über Autofixs vermittelten Leistung sind unzulässig.
9. Bewertungen und Verhalten auf der Plattform
Bewertungen und Meldungen müssen sachlich und wahrheitsgemäss sein. Untersagt sind missbräuchliche Registrierungen, falsche Angaben, manipulative Statusmeldungen, Umgehungsversuche der Plattformlogik sowie beleidigende oder rechtswidrige Inhalte.
Autofixs kann Konten oder Inhalte sperren, einschränken oder entfernen, wenn Sicherheits-, Missbrauchs- oder Moderationsgründe vorliegen.
Kontaktdaten oder Chat dürfen nicht dazu missbraucht werden, einen über Autofixs zustande gekommenen Auftrag absichtlich aus dem dokumentierten Ablauf zu entfernen, die Plattformzahlung zu umgehen oder eine geschuldete Gebühr zu vermeiden. Eine Direktzahlung ist nur bei einem in der App ausdrücklich als Direktzahlungsmodus gekennzeichneten Auftrag vorgesehen.
10. Partnerprogramm
Autofixs kann ausgewählten Mechanikern einen Partnerstatus freischalten. Dafür ist ein interner Freischaltcode von Autofixs erforderlich.
Aktivierte Partner erhalten einen dauerhaften Partner-PIN. Neue Mechaniker können diesen PIN bei der Registrierung angeben oder sich aus der Partnerliste zuordnen lassen.
Partner erhalten für direkt geworbene Mechaniker im MVP während 12 Monaten einen im Produkt ausgewiesenen Partneranteil, aktuell 3% des dokumentierten Auftragswerts je provisionsrelevantem Auftrag. Partner sehen ihren eigenen Partnerertrag, nicht aber den Gesamtumsatz der geworbenen Person.
Es gibt keine Eintrittsgebühr, keine Vergütung allein für eine Registrierung, keine mehrstufige Unterpartner-Kette und keinen Partneranteil ohne tatsächlich dokumentierten, provisionsrelevanten Auftrag. Partner dürfen weder garantierte Erträge versprechen noch Personen zu Käufen oder Einzahlungen drängen.
TODO LEGAL REVIEW (Switzerland)
11. Haftung und Plattformgrenzen
Autofixs haftet im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nicht für die eigentliche Durchführung von Reparaturen, die Qualität der Arbeit, Zahlungsverhalten oder Zusagen anderer Nutzerinnen und Nutzer ausserhalb des eigenen Plattformverantwortungsbereichs.
Autofixs übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass ein Mechaniker eine gesetzlich erforderliche Bewilligung, Versicherung oder fachliche Eignung für jeden konkreten Auftrag besitzt. Solche Punkte sind im Streitfall gesondert zu prüfen.
Auch eine digitale Dokumentation von Fahrzeugübernahme oder Rückgabe ersetzt keine separate Prüfung von Versicherungen, Haftung, Werkstattpflichten oder allfälligen zivilrechtlichen Ansprüchen zwischen Kunde und Mechaniker.
Diese Haftungsbegrenzungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden, bleibt vorbehalten.
TODO LEGAL REVIEW (Switzerland)
12. Datenschutz
Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten findest du in der Datenschutzerklärung.
13. Anwendbares Recht
Auf das Plattformverhältnis findet grundsätzlich Schweizer Recht Anwendung. Zwingende Schutzbestimmungen und zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
TODO LEGAL REVIEW (Switzerland)
14. Kontakt
Betreiber- und Kontaktangaben stehen im Impressum.
Fragen zu Verträgen, Provisionen oder Problemfällen kannst du an die veröffentlichte Kontaktstelle von Autofixs richten.